Im Kanton Neuenburg hergestelltZwei geschützte Spezialitäten

Geschützte Bezeichnung

Saucisse neuchâteloise IGP

Dieselbe geschützte Rezeptur und dasselbe Können, in gebogener Form.

Handwerker mit Saucissons in einer Räucherkammer
Foto: Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP
Gebogener Rinderdarmtypische Form
40–60 mmzugelassenes Kaliber
200–600 gzugelassenes Gewicht
2003IGP-Eintragung
01

Identität & Aussehen

Die gebogene Form derselben Tradition.

Die Saucisse neuchâteloise IGP wird ausschliesslich in einen gebogenen Rinderdarm gefüllt. Rezeptur und Verfahren entsprechen dem Saucisson neuchâtelois IGP.

02

Herkunft

Ein Neuenburger Produkt aus Schweizer Rohstoff.

Der geografische Bezug liegt im Verarbeitungs- und Herstellungswissen des Kantons Neuenburg. Das Pflichtenheft regelt zudem die Schweizer Herkunft der Schweine.

  • Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung ausschliesslich in der Schweiz
  • Verarbeitung und Herstellung im Kanton Neuenburg
03

Herstellung

Präzise Herstellung ohne Flüssigrauch.

Das Fleisch wird auf 5 bis 8 mm zerkleinert, geknetet, in einen Rinderdarm gefüllt, anschliessend abgetropft, gereift und kalt geräuchert.

  • Mindestens 60 % Magerfleisch und höchstens 35 % Fett
  • Mindestens 12 Stunden Abtropfen und Reifen bei Raumtemperatur
  • Räuchern bei 18 bis 28 °C; Flüssigrauch ist verboten
  • Mindestens 36 Stunden vom Zerkleinern bis zum Verkauf
04

Geschmack & Geschichte

Drei Merkmale für die Degustation.

Aussehen
Goldbraune Aussenfarbe und ein sauberes Schnittbild.
Konsistenz
Kompakt und fest.
Geschmack
Typischer Fleisch- und Gewürzgeschmack mit einer Rauchnote.

Die Bezeichnungen der beiden Spezialitäten sind seit dem Ende des 19. Jahrhunderts belegt.

Offizielle Produktbeschreibung AOP-IGP
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Verwendung & Zubereitung

Eine andere Form für dasselbe Können.

Ihre Form macht den Unterschied; auch sie wird vor dem Genuss gegart. Für ein rohes Produkt lautet die offizielle Angabe: je nach Grösse 30 bis 40 Minuten in siedendem Wasser garen.

Kontrolle & Verkostung

Vier Kriterien, je eine Mindestnote.

Das Produkt muss in jedem der vier Kriterien mindestens die Note 4 erreichen. Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP hält zudem fest, dass jede Produktionseinheit jährlich sensorisch beurteilt wird.

4/6mindestens in jedem der vier Kriterien
01Äusseres02Schnittbild03Konsistenz04Geschmack & Geruch
01

Herstellung kontrollieren

Inspektionen, Analysen und Rückverfolgbarkeit prüfen die Einhaltung des Pflichtenhefts.

02

Produkt beurteilen

Das Pflichtenheft sieht technologische und sensorische Prüfungen durch ein Verkostungskomitee vor.

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Unabhängig zertifizieren

Die OIC zertifiziert. Bei Nichtkonformität kann das Nutzungsrecht entzogen werden.